Gesetze / Betäubungsmittelgesetz
BtMG§ 35 Zurückstellung der Strafvollstreckung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 457
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG München, 30.06.2022 – M 26a K 21.1542Zitiert von 2
- BGH, 04.08.2010 – 5 AR (VS) 22/10Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der Vollstreckung bei einer nach Teilverbüßung zu vollstreckenden zurückgestellten StrafeZitiert von 3
- BGH, 04.08.2010 – 5 AR (VS) 23/10Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der Vollstreckung bei einer nach Teilverbüßung zu vollstreckenden zurückgestellten StrafeZitiert von 3
- LSG Hessen, 09.09.2025 – L 4 AY 6/25 B ERZitiert von 2
- OLG Karlsruhe, 22.06.2018 – 2 VAs 28/18
- BSG, 05.08.2021 – B 4 AS 58/20 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung - Betäubungsmittelrecht - Zurückstellung der Strafvollstreckung zugunsten einer stationären EntwöhnungsbehandlungZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- BGH, 26.02.2026 – 2 StR 757/25
- BSG, 28.01.2026 – B 1 KR 20/24 RKrankenversicherung - Ruhen der Leistungsansprüche - Freiheitsentzug - Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen einer stationären Suchtrehabilitationsbehandlung
- BGH, 18.12.2025 – 4 StR 325/25Sicherungsverwahrung bei exzessivem Besitz kinderpornographischer InhalteZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 35 BtMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/35#abs-1 (1) Ist jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren verurteilt worden und ergibt sich aus den Urteilsgründen oder steht sonst fest, daß er die Tat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, so kann die Vollstreckungsbehörde mit Zustimmung des Gerichts des ersten Rechtszuges die Vollstreckung der Strafe, eines Strafrestes oder der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für längstens zwei Jahre zurückstellen, wenn der Verurteilte sich wegen seiner Abhängigkeit in einer seiner Rehabilitation dienenden Behandlung befindet oder zusagt, sich einer solchen zu unterziehen, und deren Beginn gewährleistet ist. Als Behandlung gilt auch der Aufenthalt in einer staatlich anerkannten Einrichtung, die dazu dient, die Abhängigkeit zu beheben oder einer erneuten Abhängigkeit entgegenzuwirken.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/35#abs-2 (2) Gegen die Verweigerung der Zustimmung durch das Gericht des ersten Rechtszuges steht der Vollstreckungsbehörde die Beschwerde nach dem Zweiten Abschnitt des Dritten Buches der Strafprozeßordnung zu. Der Verurteilte kann die Verweigerung dieser Zustimmung nur zusammen mit der Ablehnung der Zurückstellung durch die Vollstreckungsbehörde nach den §§ 23 bis 30 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz anfechten. Das Oberlandesgericht entscheidet in diesem Falle auch über die Verweigerung der Zustimmung; es kann die Zustimmung selbst erteilen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/35#abs-3 (3) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn
und im übrigen die Voraussetzungen des Absatzes 1 für den ihrer Bedeutung nach überwiegenden Teil der abgeurteilten Straftaten erfüllt sind.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/35#abs-4 (4) Der Verurteilte ist verpflichtet, zu Zeitpunkten, die die Vollstreckungsbehörde festsetzt, den Nachweis über die Aufnahme und über die Fortführung der Behandlung zu erbringen; die behandelnden Personen oder Einrichtungen teilen der Vollstreckungsbehörde einen Abbruch der Behandlung mit.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/35#abs-5 (5) Die Vollstreckungsbehörde widerruft die Zurückstellung der Vollstreckung, wenn die Behandlung nicht begonnen oder nicht fortgeführt wird und nicht zu erwarten ist, daß der Verurteilte eine Behandlung derselben Art alsbald beginnt oder wieder aufnimmt, oder wenn der Verurteilte den nach Absatz 4 geforderten Nachweis nicht erbringt. Von dem Widerruf kann abgesehen werden, wenn der Verurteilte nachträglich nachweist, daß er sich in Behandlung befindet. Ein Widerruf nach Satz 1 steht einer erneuten Zurückstellung der Vollstreckung nicht entgegen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/35#abs-6 (6) Die Zurückstellung der Vollstreckung wird auch widerrufen, wenn
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/35#abs-7 (7) Hat die Vollstreckungsbehörde die Zurückstellung widerrufen, so ist sie befugt, zur Vollstreckung der Freiheitsstrafe oder der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt einen Haftbefehl zu erlassen. Gegen den Widerruf kann die Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszuges herbeigeführt werden. Der Fortgang der Vollstreckung wird durch die Anrufung des Gerichts nicht gehemmt. § 462 der Strafprozeßordnung gilt entsprechend.